Unsere Fachgebiete

Schornsteinfeger-
meister

Ausübung der klassischen Schornsteinfeger Tätigkeiten. Dazu gehört unter anderem das überprüfen von 
Heizungs- und Abgasanlagen auf ihre 
Betriebs -und Brandsicherheit.

Energieberatung

Wir sind bereits seit vielen Jahren im Bereich der Energieberatung tätig. Dabei ermitteln wir Energieeinsparpotentiale und erstellen konkrete Pläne um ihr Wohn- und nicht Wohngebäude so energiesparend wie möglich zu gestalten. Damit tragen Sie und wir entscheidend zum Umweltschutz bei.

DIENSTLEISTUNGEN

Energieberatung

Wir beraten Sie individuell über die Energieeinsparung in und an ihrem Gebäude. Selbstverständlich unterbreiten wir ihnen auch Vorschläge und Verbesserungen um ihr Gebäude energetisch verbessern zu können.

Energieausweise

Wir haben uns auf die Ausstellung von Energieausweisen, zum Überblick über den Energiebedarf des Gebäudes spezialisiert.

Dazu gehört das Messen von Heizungs- und die Reinigung von Abgasanlagen und Schornsteinen.

Messung ihrer Holzfeuerungsanlage auf Grundlage der geltenden Rechtsverordnung (1. BImSchV.)

Wir kontrollieren ihre Gasleitung auf einen technisch einwandfreien Zustand, um etwaige Mängel frühzeitig zu erkennen. Im Anschluss erhalten Sie ein Prüfungsprotokoll.

Wir beraten Sie als unabhängiger Dienstleister bei der Errichtung oder Erneuerung einer Heizungsanlage oder Kaminofens.

Die individuelle Beratung für ihre Wohnung oder ihr Haus und der Vertrieb von Rauchwarnmeldern gehört zu unseren täglichen Aufgaben.

FREIE UND HOHEITLICHE AUFGABEN

Seit der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Jahr 2008 können Verbraucher für bestimmte Aufgaben einen Schornsteinfeger ihrer Wahl beauftragen. Für den hoheitlichen Bereich ist nach wie vor der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig.

Hoheitliche Aufgaben

Hierzu zählen die folgende Aufgaben

Feuerstättenschau, 

 Ausstellung bzw. Änderung des Feuerstättenbescheides und - Bauabnahmen nach Landesrecht.

 Diese Aufgaben übernehmen ausschließlich bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger als staatlich beliehene Unternehmer in ihrem Bezirk. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gelten weiterhin bundesweit einheitliche Gebühren, die in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt sind.

Freie Tätigkeiten

Tätigkeiten wie das Messen, Reinigen und Überprüfen nach KÜO bzw. 1. BImSchV zählen zu den privatwirtschaftlichen Dienstleistungen eines Schornsteinfegerbetriebes. Diese Aufgaben kann jeder entsprechend qualifizierte Schornsteinfegerbetrieb anbieten. Die Leistungen unterliegen keiner Gebührenordnung, sondern der Preisgestaltung im freien Wettbewerb.


Quelle: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

Unser Team

Ralph Löhr 

Schornsteinfegermeister und Gebäude - Energieberater im HWK - Betriebsinhaber

Jonas Reuter

Schornsteinfegermeister

 und Gebäude - Energieberater 

im HWK

Johannes Löhr

Schornsteinfegermeister, Fachwirt für Gebäudeautomation (HWK), Gebäude - Energieberater (HWK), Brandschutztechniker im Handwerk, Betriebswirt (HwO)

Karriere bei Ralph Löhr

 

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n motivierte/n Auszubildende(n) (m/w/d).


Du bist motiviert uns bei den vielseitigen Aufgaben in unserem Betrieb zu helfen? Dann schicke uns deine Bewerbung an RalphLoehr@t-online.de.


Wir freuen uns auf dich!