Wir sind bereits seit vielen Jahren im Bereich der Energieberatung tätig. Dabei ermitteln wir Energieeinsparpotentiale und erstellen konkrete Pläne um ihr Wohn- und nicht Wohngebäude so energiesparend wie möglich zu gestalten. Damit tragen Sie und wir entscheidend zum Umweltschutz bei.
Seit der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Jahr 2008 können Verbraucher für bestimmte Aufgaben einen Schornsteinfeger ihrer Wahl beauftragen. Für den hoheitlichen Bereich ist nach wie vor der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig.
Hierzu zählen die folgende Aufgaben
Feuerstättenschau,
Ausstellung bzw. Änderung des Feuerstättenbescheides und - Bauabnahmen nach Landesrecht.
Diese Aufgaben übernehmen ausschließlich bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger als staatlich beliehene Unternehmer in ihrem Bezirk. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gelten weiterhin bundesweit einheitliche Gebühren, die in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt sind.
Tätigkeiten wie das Messen, Reinigen und Überprüfen nach KÜO bzw. 1. BImSchV zählen zu den privatwirtschaftlichen Dienstleistungen eines Schornsteinfegerbetriebes. Diese Aufgaben kann jeder entsprechend qualifizierte Schornsteinfegerbetrieb anbieten. Die Leistungen unterliegen keiner Gebührenordnung, sondern der Preisgestaltung im freien Wettbewerb.
Quelle: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
Schornsteinfegermeister und Gebäude - Energieberater im HWK - Betriebsinhaber
Schornsteinfegermeister
und Gebäude - Energieberater
im HWK
Schornsteinfegermeister, Fachwirt für Gebäudeautomation (HWK), Gebäude - Energieberater (HWK), Brandschutztechniker im Handwerk, Betriebswirt (HwO)
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n motivierte/n Auszubildende(n) (m/w/d).
Du bist motiviert uns bei den vielseitigen Aufgaben in unserem Betrieb zu helfen? Dann schicke uns deine Bewerbung an RalphLoehr@t-online.de.
Wir freuen uns auf dich!